
In Deutschland ist jeder Arbeitgeber durch die Gewerbeordnung verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Lohnabrechnung zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich haben Sie als Unternehmer verschiedene Möglichkeiten mit dem Thema Lohnabrechnung umzugehen.
Sie können die Lohnabrechnungen selbst erledigen und sich entscheiden ob Sie hierfür eine Software oder einen Onlinedienst verwenden.
Alternativ können Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit allen möglichen Facetten auch auslagern und von einem spezialisierten Lohnbüro erledigen lassen.
Für alle 3 Optionen bieten wir Ihnen die passende Lösung aus einer Hand.
Die Gehaltsabrechnung ist eine Entgeltbescheinigung, die ein
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Form eines schriftlichen Dokuments zur
Verfügung stellt. Dem Arbeitnehmer dient die Lohnabrechnung als Beleg
über alle erhaltenen Bezüge und geleisteten steuerlichen Abgaben an das
Finanzamt bzw. die Sozialversicherungen.
Für ein Unternehmen gehört
die Ausstellung eines solchen Belegs zu den Nebenpflichten, die jeder
Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern zu erfüllen hat.
Die für alle Unternehmen gültige Gewerbeordnung regelt in der
sogenannten Entgelt-bescheinigungsverordnung gemäß § 108 der
Gewerbeordnung zudem, welche Bestandteile in der Mitarbeitervergütung
darzulegen sind.